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22.01.00 -- Bsd4321

Re: Urteil zur "Kampfhunde"-Steuer














Im Artikel «n9ogafd88b.fsf.nathusiu@apollo.iskp.uni-bonn.de», Christoph von Nathusius «nathusiu@iskp.uni-bonn.de» schreibt: Wuerdest Du fuer einen 11-jaehrigen, ZAHNLOSEN (!) 20 kg Staff-Bull, mit tieraerztlichem Gutachten, dass diesem Belastbarkeit und Gutmuetigkeit bescheinigt, zusaetzliche Nachweise verlangen ? Hier in Frankfuer gibt es eine Gefahrhundeverordnung und eine Hundesteuersatzung, die auf so einer rassistischen Liste basiert. Diese schreibt den ueblichen Rassen pauschal Leinen- und Maulkorbzwang vor. Wir klagen gegen die Gefahrhundeverordnung und haben gegen die Steuer Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsverfahren laeuft seit 97 ! Zur Klageerhebung kam es nach Ende des Verwaltungsverfahrens. Bis zur Verhandlung wird es erfarungsgemaess weitere 3 Jahre dauern. Fuer den zahnlosen Bulli zahlen wir derweil 1.800 DM Hundesteuer pro Jahr ! Sollte das Gericht unseren Hund als ungefaehrlich einstufen (was dieser wahrscheinlich nicht mehr erleben wird), gaebe es die Situation, dass ein Hund ordnungsrechtlich nachweislich ungefaehrlich ist, steuerrechtlich aber als gefaehrlich eingestuft wird. Wie denken die Anderen so: Wie gefaehrlich ist ein zahnloser Hund ? Gruss Stephan Datzer
Thema: Re: Urteil zur "Kampfhunde"-Steuer


 
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