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30.12.99 -- Susanne S.

RE: Hundehaltung, Vermieter, Urteile?














Hallo, Manfred, ich kann Dir nur grundsätzliches sagen, was ich gelesen habe, doch ohne Gewähr: -Grundsätzlich ist die (möglichst schriftliche)Erlaubnis zur Hundehaltung vom Vermieter einzuholen. Diese Erlaubnis kann nicht ohne triftigen Grund widerrufen werden. - Der Vermieter kann seine Erlaubnis von der Größe und der Rasse des Hundes abhängig machen. Er kann die Haltung von sog. Kampfhundrassen verbieten. - Er kann die Erlaubnis auf einen Hund beschränken. Die einmal erteilte Erlaubnis geht nicht auf den Nachfolgehund über. - Das Tier ist so zu halten, daß es den Hausfrieden nicht nachhaltig stört: also keine Nachbarn beißen, nicht ins Treppenhaus oder den Garten pullern und Haare sowie Trittspuren im Treppenhaus sind unverzüglich zu entfernen. - Außerdem muß sich der Hund beim Bellen an die ges. vorgeschriebenen Ruhezeiten halten (zeig mir einen Hund, der die Uhr lesen kann!). Weiterführende Literatur: - RA Dr. Volker Thieler: Ihr gutes Recht als Tierhalter, Moewig-Verlag - RA Dr. Volker Thieler: Ihr gutes Recht als Mieter, s. o. - Wienzeck: Hunde im Paragraphendschungel, Kynos-Verlag - Außerdem kann ein regelmäßiges Studium der Boulevardpresse und Archivierung der veröffentlichten AZ hilfreich sein. Ich hoffe, Dir weitergeholfen zu haben.
Thema: Hundehaltung, Vermieter, Urteile?


 
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