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19.09.99 -- Andrea Martin

Re: Gebuehrenordnung/Auszug














Im Artikel «1dye6x3.1u6gwrt15npecaN@[195.154.26.131]», volker.greulich@libertysurf.fr (Volker Greulich) schreibt: Hallo Volker Hier die Erläuterung soweit ich kann Die Gebührenordnung ist Bundesweit gültig. Normalerweise ist die Nachsorge im Preis enthalten Das sind die 3 Preismöglichkeiten die ein Tierarzt für die entsprechende Behandlung ansetzten kann. In München City bezahlt man vermutlich eher den 3fachen Satz und in ländlichen Gebieten bzw. 'ärmeren' Gegenden den 1fachen Satz. Drüber oder drunter dürfen die Tierärzte nicht gehen. Einhoder Ich vermute mal das der Hoden der nicht im Scrotum noch in der Leiste zu finden ist Stimmt, der Hoden ist nicht aus der Bauchhöhle gerutscht Viele Grüße Andrea
Thema: Das tolle "Augsburger Modell" in Wissen


 
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