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05.09.99 -- Volker Greulich

Re: Tierabgabe durch Tierschutzvereine














Uwe Krick «Uwe.Krick@telebel.de» wrote:
.................................................... genau erklärt wrden
muß, ¨Über die Frist 3 Monate (halte ich für sinnvoll) kann man sich ja unterhalten.Das mit normalen Tageszeiten wäre wohl auch wichtig. Das hast Du in die falsche Kehle bekommen.Ich sprach von Richtlinien,die Ihr auf Seminaren und drgl. erststellt,also für Eure Internausbildung.. Simone C.hat meine Frage richtig verstanden,deshalb antworte ich ihr. Das ist ja gerade die Krux mit solchen schludrigen Formulierungen. Man deutelt und missverstehts,jeder ein bisschen anders.Die Absicht mit einem Vertrag sollte sein,Klarheitzu schaffen,statt Rätsel zu formulieren. Das sollte man nun wirklich nicht,denn es ist die vertraglich geregelte Aufforderung zu einer Straftat...Näheres in meiner Antwort an Simone Das ist leider wahr. Tust Du in gewisser Weise selbst,indem Du ein gesundes Tier,das Dir auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist, verstümmelst.(lässt) Oberlehrer,Tierschützer,Möchtegerntierschützer,der Mann mit dem Wasserschlauch der die Zwinger im TH reinigt, sollten sich mit einem tüchtigen Volljuristen an einen Tisch setzen.Ich bin der Überzeugung eine A 4 Seite wird dann ausreichend sein. Volker Greulich h.c Oberlehrer
Thema: Tierabgabe durch Tierschutzvereine


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