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03.09.99 -- Volker Greulich

Re: Tierabgabe durch Tierschutzvereine














Michael Schmorenz «msmoebel@odn.de» wrote: Hallo Michael, Du solltest Dich mal mit einem Juristen zusammensetzen der das Vertagsrecht und das Kaufrecht ordentlich beherrscht. Ohne hier gegen das Rechtsberatungsgerecht zu verstossen zu wollen,möchte ich Dir folgende Hinweise doch geben: Euer Vertrag ist primär ein Kaufvertrag,eingeschränkt durch ein Vorkaufsrecht. Zum weiteren enhält er Verbote,Gebote und Empfehlungen kreuz und quer. Dieses'Verbot' könnt ihr ja gerne in den Vertrag pinseln,aber da diese Fragen bereits durch das TschGes geregelt sind ,hat die Klausel höchstens pädagogischen Wert. Hättet Ihr geschrieben: 'bei Verstössen gegen das TschG.. ' wäre es sogar deutlicher,da das Tschg, eine weiteres Spektum asbdeckt. Unötig wäre es aber immer noch. (In dem Kaufvertrag Deines Mercedes 2000 ,den der Verein Dir als Dienstwagen zur Verfügung gestellt hat steht wohl auch nicht drin,...dass Du ab nun die Strassenverkehrsordnung beachten sollst,dass es verboten ist Kinder zu überfahren..etc.) aber: Da diese Impfungen 1. obligatorisch sind
2. für die Gesundheit,sogar überlebenswichtig sein können
3. Eventuell ein Unterlassen ein Verstoss gegen das Seuchengesetz
(Weiss nicht wie das Gesetz im Einzelnen heisst)
Ein 'obligatorisch' Ich nehme mal an diese obligatorisch bezieht sich auf Aussführungbestimmungen des 'Seuchebekämpfungsgesetzes'ist wohl ein 'muss' ohnehin,aber hier 'empfiehlt' Euer Papier nur. Is nix gut.Is unlogisch. Und dann hast Du noch ein Hämmerlein herumhängen,schon beinahe ärgerlichster Art: ....werde i c h nicht ändern. Du bist ja der 1 .Vereinsvorsitzende eines
e.V. aber nicht der König von Rumänien.Ein richtig geführter Verein ist
ein Abbild der parlamentarischen Demokratie im Sandkastenformat. Mitgliedsversammlung (Parlament)-Vorstand (Regierung- Exekutive)1.Vorsitzender (Ministerpräsident in Deutschland:Kanzler)und sollte ich Eurem Verein beitreten (Opposition) Juristische Dokumente,die den Kernpunkt Eurer Arbeit betreffen,sollten von der Mitgliederversammlung oder zumindest vom Vorstand abgesegnet sein. Der 1.Vorsitzende eines Vereins,besonders eines gemeinnützigen, hat vor
Allem das Recht und die Pflicht,vielleicht manchmal sogar das Können,soviel wie möglich Briefmarken,mit Hilfe seiner erlauchten Zunge so anzulecken,dass diese nicht vorzeitig abfallen und alle von der erlauchten Hand verfassten Bettelbriefe sicher ans Zielgelangen. Das ist die Aufgabe der Exekutive. Euere Majestät Ich beuge mein Knie vor Ihnen. (Knacks! Ach das Zipperlein) Volker Greulich Oberlehrer.
Thema: Tierabgabe durch Tierschutzvereine


 
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