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07.08.99 -- Kessie v.K.

Re: Hund an die Leine???














Moin, Moin Armin am besten gehst du zur Gemeindeverwaltung oder Ordnungsamt, dort kann man dir sagen wo Leinenpflicht besteht. Wenn du in einem Gebiet mit Leinenpflicht deinen Liebling ohne laufen läßt und dies jemand zur Anzeige bringt, mußt du mit einem Verwarngeld rechnen. Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht.Auch wenn es für deinen Liebling unbequem ist. Liebe Grüße Kessie

Armin Rumpel «arumpel@knUUt.de» schrieb in im Newsbeitrag: 7ogicj$6oq$1@newsread.do.de.uu.net...

Thema: Hund an die Leine???


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