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02.07.01 -- Claudia Seidel

RE: Das Futter + der Blitzanruf














b) Nebenprodukte

Tierfuttermittel werden nicht von den Lebensmittelgesetzen geregelt. Deshalb braucht der Hersteller keine genaue Auflistung der verwendeten Zutaten auf der Packung anzubringen. Laut Europäischen Futtermittelgesetzen dürfen z.B. Kadaver von Pelztieren, Hufe, Federn, Hörner sowie Wolle der Tiernahrung unter dem Begriff "Nebenprodukte"
beigemischt werden. Die in den minderwertigen Futtersorten befindlichen Schlachtabfälle beinhalten auch Drüsensekrete sowie Hormone (aus Fruchtblasen). Auch Blut, Därme und sogar Urin sind Nebenprodukte.
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Thema: Das Futter + der Blitzanruf


 
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