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25.06.01 -- Beate A.

RE: Kann ich meinen TA verklagen????














Von einer Abmahnung, wenn es denn überhaupt eine gibt, denn das "Krähenmotto" gilt insbesondere auch da, erfährt man leider nichts. Aber der betroffene TA muß in jedem Fall Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Das ist mit Zeit- u. Arbeitsaufwand verbunden und deshalb für den TA sicherlich nicht angenehm. Und dann muß er erst einmal ein Argument bringen, weshalb er trotz umfangreicher Untersuchungen die Atrose nicht festgestellt hat. Das dürfte vermutlich schwierig sein.

Also, ich empfehle nochmal, Beschwerde bei TA-Kammer. Denn ganz so einfach hinnehmen würde ich das nicht. Wenn sich mehr über ihren TA beschweren würden, würden sich die TA teilweise solche Sachen nicht erlauben. Aber wsolange sich der Halter nicht beschwert.

gruss
Beate
Thema: Kann ich meinen TA verklagen????


 
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