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19.06.01 -- chaos_elli

RE: Papiere. Nötig oder unnötig. Zucht verboten? Strafen?














Bei unseren Verein ist es so, dass jeder Hund eine Grundausbildung erhält ehe er vermittelt wird. Dadurch ist auch klar, dass der Hund nicht nach 5 Tagen vermittelt werden kann. Die Ansprüche an das neue Zuhause sind ausgesprochen hoch. Die meisten werden schon beim ersten Telefonat abgelehnt. Wer dann noch übrigbleibt und in Frage kommt, geht mit Begleitung mit dem Hund spazieren (ca. 1 Woche lang). Wer dann noch übrigbleibt, muss eine Vorkontrolle über sich ergehen lassen. Wer dann immer noch als geeignet erachtet wird, der muß einen Schutzvertrag unterschreiben, der sich gewaschen hat. Dieser Vertrag ist von 3 Juristen überprüft worden.
Nach Übergabe des Hunden finden innerhalb des ersten Jahres 3 unangemeldete Nachkontrollen statt. Wir haben bei Vertragsverstößen das Recht, den Hund zurückzuholen. Andererseits nehmen wir den Hund zurück, falls der neue Besitzer dann doch nicht klarkommt. Das ist aber noch nie vorgekommen.
Ist das Tierheim, das Du meinst vielleicht ein privates oder
kommunales??
Thema: Papiere. Nötig oder unnötig. Zucht verboten? Strafen?


 
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