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11.05.01 -- Kathi

RE: An Marlene und die Teilnehmer der jetztigen Diskussion














Hallo Juliane,

: Dies wiederum bedeutet für den Verbraucher, dass er grundsätzlich einheitlich geltende Informationen über ein Produkt bekommt und so die Möglichkeit hat, wenigstens aufgrund dieser einheitlichen Angaben die verschiedenen Produkte vergleichen kann.

Das genau ist aber eben NICHT der Fall. Die gesetzlichen Vorgaben lassen einen "gewissen" Spielraum zu.
Beispiel:
erlaubt sind Angaben wie: Huhn, Hühnerfleisch oder Hüherfleischmehl.
Dahinter verbergen sich Qualitäten von Hühnerköpfen, Flügel, und Hühnerkot bis zu hochwertigem, reinem Hühnerfleisch. Außerdem verbirgt sich hinter diesen Angaben eine entscheidene Information: der mutmaßliche, TATSÄCHLICHE, Fleischgehalt im Futter.

Infos darüber findet man unter:

http://www.cats-country.de/futteret.htm

Gruß
Kathi
Thema: An Marlene und die Teilnehmer der jetztigen Diskussion


 
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