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06.05.01 -- Claudia Seidel

RE: Verfassungsbeschwerde des VDH














Hallo Michael,
du schreibst [[...Weil es Hundehalter immer geben wird die
den Hund missbrauchen, und für ihre Zwecke abrichten werden... ]] . Damit hast du sicher Recht. Aber denen wird immer noch nicht auf die Finger geklopft, sondern gezielt den Haltern bestimmter Terrierarten und wie in NRW noch einigen Rassen mehr. Wenn man solche Leute in den Griff bekommen möchte, hätte es durchaus gereicht, ein Gesetz zur 'Bekämpfung' gefährlicher Hunde ohne Rasseangabe zu entwerfen. Oder aber man hätte die vorher schon bestehenden Gesetze einfach mal anwenden sollen. Möglichkeiten solche Halter zu 'erwischen' gab es schon in den alten Gesetzen genug. Wenn das Ziel der Schutz von Bürgern vor beissenden Hunden gewesen wäre, wozu sind dann nur bestimmte ausgesuchte Rassen in die neue HVO namentlich aufgenommen worden und nicht alle Hunde, die es betreffen würde????
Gruss, Claudia
Thema: Verfassungsbeschwerde des VDH


 
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