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18.04.01 -- Tiernarr

RE: AnschnallPFLICHT für Hunde im Auto? - an alle, die es interessiert, die "Lösung"














Hallo an alle,

nachdem ich mich nun bei der Polizei schlau gemacht habe, jetzt anbei die versprochene Auskunft:

In Deutschland gibt es keine generelle Anschnallpflicht für Hunde. Die versicherungsrechtliche Seite wurde hier ja schon angesprochen. Aus rein rechtlicher Sicht wird laut Auskunft der Polizei ein Hund als "Ladung" betrachtet und eine Ladung muß ausreichend gesichert sein. Wenn also ein noch so braver großer Hund ungesichert auf der Rückbank sitzt, kann das unter Umständen bei einer Polizeikontrolle dazu führen, daß man eine Strafe bezahlen muß, da "ungesicherte Ladung".

Wenn allerdings ein Netz angebracht ist, ist das als Sicherung auch schon völlig ausreichend. Auf meinen Einwand, daß dieses Netz bei einem Unfall noch nicht mal einen kleinen Hund abfedern kann, sondern einfach reißt, meinte der Polizist, daß das egal sei, denn der gute Wille (also die Anbringung eines Netzes) wäre schon völlig ausreichend.

????????????????

Also, meine persönliche Interpretation: Sollte jemals ein Polizist von mir Geld verlangen, weil ich einen nicht angegurten Hund im Auto habe, werde ich mich mit "Händen und Füßen" dagegen wehren, da es meiner Meinung hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt.

Trotzdem bin ich der Meinung, daß jeder aus Liebe zu seinem Hund diesen so sichern sollte, daß ihm im Falle eines Unfalles möglichst wenig passiert.

In diesem Sinne eine unfallfreie Fahrt

Andrea und Molli
Thema: AnschnallPFLICHT füf


 
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