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09.04.01 -- Martina Ginz

RE: Hundehaltung im Mietvertrag?














Hallo!

Ich würde mir in jedem Fall im Mietvertrag bestätigen
lassen, daß die Haltung eines Hundes ausdrücklich
gestattet ist. Dann braucht der Vermieter wichtige
Gründe, wenn er Euch die Haltung eines Hundes nachträglich
versagen will - er kann seine Zustimmung dann nicht so einfach rückgängig machen. Auf das Recht zur Persönlich-
keitsentfaltung würde ich mich lieber nicht verlassen.
Es ist zwar mittlerweile so, daß der Vermieter nichts
mehr gegen eine Katze unternehmen kann, wenn nicht vorher
im Mietvertrag Tierhaltung ausdrücklich nicht erlaubt
wurde und es gibt auch ein Urteil, daß die Haltung eines
Yorkshire-Terriers der Katzenhaltung gleichzusetzen ist.
In den meisten Mietverträgen gibt es eine Klausel, daß
der Vermieter vor Anschaffung eines Tieres um Erlaubnis
gefragt werden muß - AUF JEDEN FALL IN DEN MIETVERTRAG
AUFNEHMEN, DAß HUNDEHALTUNG ERLAUBT IST.
Gibt einfach mehr Rechtssicherheit für Beide.

Liebe Grüße Martina
Thema: Hundehaltung im Mietvertrag?


 
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