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09.04.01 -- Ute + Addi

RE: Hundehaltung im Mietvertrag?














Hallo Ihr Beiden,
ja es ist unbedingt erforderlich, daß Euer neuer Vermieter Euch das schriftlich gibt, daß Hundehaltung (auch für später folgende Hunde) erlaubt ist.
Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, mal zu Streit kommen könnt Ihr schriftlich belegen, daß der Vermieter von der Hundehaltung wußte. Lieber einmal zu viel absichern, als daß es später Streß gibt.

Besteht auf eine schriftliche Klausel im Mietvertag!!!!!!!

Gruß

Ute + Addi
Thema: Hundehaltung im Mietvertrag?


 
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