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05.04.01 -- Claudia Seidel

RE: Polizeitschutzhunde














Moin Sabine,
rein rechtlich können die Hunde bleiben, wenn der Hundeführer es nur will.
Hapert aber manchmal daran, dass der HF nicht mehrere Hunde im Haus haben will oder darf (Vermietung), und/oder dass er die Kosten für den ausgemusterten Hund selber tragen muß, was ja vorher nicht der Fall war. In dem Augenblick, wo es sich dann um einen Familienhund handelt, sind auch Diensthundeführer nicht anders wie 0815-Hundehalter, man kann mit dem Tier nicht mehr so richtig was anfangen (nutzloser Fresser), also gibt man es ab. Gern mal unter dem Deckmantel: er hat Jahre hart gearbeitet, nun hat er sich ein schönes Leben verdient... Dieses Weggeben hat also meistens weniger mit seinem Status Diensthund zu tun, sondern vielmehr mit menschlichem Verhalten.
Gruß, Claudia
Thema: Polizeitschutzhunde


 
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