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21.02.01 -- Ronja+Gina

RE: Hv ist das reinste Chaos














Hi Anja,
ich denke hier gilt die Regel des Meldestandortes. Erkundige Dich mal direkt bei den für Deinen Landkreis zuständigen Behörden.
Ich denke:

1. Kann nur die Regel des Bundeslandes gelten in dem Deine Hunde gemeldet sind (sonst müssten ja alle die in anderen BL Urlaub machen eine Test ablegen wenn ihr Hund auf der Liste geführt wird=

2. Ausschlaggebend ist sicherlich aber dann auch, falls Du kontroliert wirst, dass Du Anhand Deines Personalausweisen nachweisen kannst, dass Du aus einem anderen Bundesland kommst.

3. Es kann Dir niemand der Dich direkt kennt nachweisen, ob Du nun einen Tag, eine Woche oder was weiß ich wie lange mit Deinen Hunden in den stärker kontrollierten Bundesländern bist. Auch das spricht dafür dass das Gesetz Deines Bundeslandes als erstes gilt.

Ich habe die Kampfhundeverordnung von BW überflogen jedoch nichts zu Deinem Prob gefunden. Allerdings kommt immer wieder der Satz "gehalten und gemeldet" vor. Und gehalten und gemeldet sind ja die Hunde bei Dir.

Gruß Ute

Thema: Hv ist das reinste Chaos


 
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