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08.02.01 -- Gill

RE: Halten gefährlicher Kampfhunde künftig strafbar














Hi Leute,
auch die Halter ALLER anderen Hunderassen sind von diesem geplanten Gesetz betroffen!!!!!!
Für ALLE Hundehalter gilt dann die Umkehr der Beweislast (obwohl in meinen Augen rechtlich fragwürdig)und die Aufweichung des GG Artikel 13, Aufhebung der Unverletzlichkeit des Wohnraum wird auch auf ALLE Hundehalter bezogen!
Da frag ich mich doch wirklich warum sich dieser Staat Rechtsstaat nennt.
Ich habe nichts dagegen, wenn gegen kriminelle/ unfähige Halter und Züchter vorgegangen wird und ich bin auch dafür, dass ein gefährlicher Hund (Definition siehe HVO Thüringen)mit Maulkorb/Leine ausgeführt werden soll. Auch hab ich nix gegen einen Sachkundenachweis - aber dann bitte VOR der Anschaffung eines Hundes.
Nun werden wir sehen wie der Bundesrat die Beratung des Vermittlungsausschusses umsetzt. Auf meine Pedition mit haben die Damen und Herren des Bundesrates im übrigen NICHT geantwortet!
Frustrierte Grüße
GILL

Thema: Halten gefährlicher Kampfhunde künftig strafbar


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