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18.01.01 -- wolverine

RE: eigenartige urteilsbegründung...














tja den text vergessen wie üblich.....

für alle die sich wundern, warum die beiden halter der "kampfhunde" nur 3,5 bzw. 1 jahr strafe bekommen haben, hier ist die begründung des richters (http://yahoo.com/010117/12/1a60g.html)

Hamburg (AP) Als Strafe für den Tod des sechsjährigen Volkan aus Hamburg muß ein 24 Jahre alter Kampfhundebesitzer für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Seine 19 Jahre alte Freundin wurde am Mittwoch vom Landgericht der Stadt zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die beiden American Staffordshireterrier der Verurteilten hatten am 26. Juni 2000 den kleinen Jungen auf einem Schulhof totgebissen. Aus Mainz wurde unterdessen ein neuer Überfall eines Pitbull auf einen Passanten bekannt.

Mit seinem Schuldspruch blieb das Gericht unter den Anträgen des Staatsanwalts, der achteinhalb Jahre Haft für den 24-Jährigen gefordert hatte sowie zwei Jahre und neun Monate für dessen Mitangeklagte. Der Vorsitzende Richter Egbert Walk legte den Verurteilten «bewusste Fahrlässigkeit» zur Last.

Das Gericht kam in seinem Urteil zu der Überzeugung, dass die Angeklagten mit dem aggressiven Verhalten der Hunde hätten rechnen müssen. Beide Tiere hatten schon vorher andere Hunde und Menschen angefallen. Außerdem hatten die Hundebesitzer Auflagen der Behörden missachtet, wonach die Tiere nur an der Leine ausgeführt werden durften.

Nach Überzeugung des Gerichtes spielte sich der Zwischenfall so ab: Der 24-Jährige mit dem Spitznamen «Ibo» war mit den Kampfhunden der Rasse American Staffordshireterrier im Hof des Mietshauses, in dem er und seine Freundin wohnten. Die Hunde übersprangen eine 1,40 Meter hohe Mauer zur Schule nebenan und rannten zu einer Gruppe spielender Kinder.

Dort fielen sie über Volkan her, der gerade den Ball hatte. Die Tiere zerfleischten den Kopf des Schülers und bissen eine Vene im Hals auf. Ibrahim K. versuchte, die Tiere von dem Kind wegzuziehen, war aber zu schwach dazu. Dann versuchte «Ibo» den schon schwer verletzten Volkan hochzuhalten, damit die Hunde ihn nicht erreichen können. Aber die Tiere stießen den Mann um.

Der vom Richter in grauenvollen Einzelheiten geschilderte Todeskampf Volkans dauerte etwa zehn Minuten. Lehrer und Passanten hatten nicht den Mut einzugreifen. Erst nach Eintreffen seiner Freundin konnten beide die Hunde festhalten. Polizisten erschossen letztendlich die Tiere.

Das Gericht wertete die Rettungsversuche als strafmildernd, wie auch die Entschuldigung und Reue der Angeklagten Silja W. Sie hatte schon am ersten Prozesstag versucht, den Eltern des toten Jungen ihr Mitgefühl zu zeigen. Für Ibrahim K. wurde als erschwerend gewertet, dass er wegen eines Waffendeliktes und Körperverletzung vorbestraft ist. Die Richter befanden nicht auf Körperverletzung mit Todesfolge, was wohl eine höhere Strafe zur Folge gehabt hätte. Sie sahen es nicht als erwiesen an, dass die Angeklagten einen Vorsatz für die Tat hatten.

tja...ohne worte kann man da nur sagen......

wolvster
Thema: eigenartige urteilsbegründung...


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