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17.01.01 -- Claudia Seidel

RE: Urteil im Prozess um den Tod des kleinen Jungen...














Es heißt auf jeden Fall, dass auf Grund der Vorfälle mit den Hunden, die vorher stattfanden, er Leinen- und Maulkorbpflicht für seine Tiere auferlegt bekommen hatte, er hat sich aber nicht drum geschert. Also meine ich, er konnte sehr wohl davon ausgehen, dass seine Hunde nicht frei herumlaufen sollten. Da ihm wohl auch mehrfach nachgewiesen wurde, dass er die Hunde auf Agression trimmt, kann er auch schlecht sagen "das habe ich nicht gewollt"... Die Behörden haben ihm den Hund nur nicht weggenommen, weil sie ihnen angeblich seine Adresse nicht bekannt war.
MfG, Claudia
Thema: Urteil im Prozess um den Tod des kleinen Jungen...


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