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07.12.00 -- Volker B.

RE: Jäger anti freilaufender Hund














Hallo Bömmel!

Nachdem nur wenige Antworten auf Deine Frage etwas zur Sache aussagen konnten ein Versuch von mir in dieser Richtung.

Nach der Aussage meines Vermieters, der den Jagdschein, aber kein eigenes Revier hat, ist der Jäger in jedem Fall im Recht, wenn er auf einen frei laufenden Hund schießt, dem er ein Wildern unterstellen kann. Die Maßgabe, wann der Hund zum Abschuß frei wird ist der Abstand, den er zu seinem Halter hat. Es heist in der Jagdordnung sinngemäß, wenn sich der Hund nicht mehr im Einflußbereich seines Führers befindet darf auf ihn geschossen werden.

Es kann Dir also dort, wo keine Sonderregelung der Kommune vorliegt, kein Jäger einen Leinenzwang auferlegen. Aber wehe Dir, wenn Dein Hund dann doch einmal gegen Deinen Willen weit abhaut. Dann lebt Ihr riskant - egal, ob Dein Hund tatsächlich etwas jagd, oder nicht.

Der empfehlenswerte Weg ist auch nach Aussage meines Vermieters das persönliche Gespräch mit dem verantwortlichen Jagdaufseher (da gibt es in Deinem Revier nur Einen!) im Vorfeld, bevor der Hund ihm, oder anderen das erste Mal allein im Feld vor die Augen/Flinte gerät.


Gruß, Volker B.
Thema: Jäger anti freilaufender Hund


 
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