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30.11.00 -- Claudia Seidel

RE: Meldefrist














Super diese Sache mit der Meldepflicht...
Wenn ich meinen Hund anmelde, kann ich ihn nur als
"gefährlichen" Hund anmelden, woraufhin er eingezogen werden kann...
Wenn ich ihn nicht anmelde, kann er eingezogen werden...
Also was tun???
In Hamburg lebt eine Frau mit ihrem 3-jährigen Staff.
Sie hat ihn angemeldet, alle Sachkundenachweise und sonstige Vorgaben erfüllt. Sie soll den Hund abgeben, da sie kein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweisen kann,
schließlich sind 3 Jahre nicht genug als dass eine Bindung
stattgefunden haben könnte...
Thema: Meldefrist


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