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11.11.00 -- Gina

Unsere Politiker: "Kampfhunde von der Straße"














...gefunden unter:
http://www.spd.de/politik/stichwort/kampfhunde.html
(ist schon etwas älter, nur zur Erinnerung an die Realität)


Kampfhunde von der Straße (vom 01.08.2000)


Schnell und entschlossen reagiert die Politik auf Attacken von Kampfhunden in den letzten Tagen. "Diese Kampfmaschinen müssen von der Straße", forderte Bundeskanzler Gerhard Schröder, nachdem ein sechsjähriger Junge in Hamburg
Opfer eines Kampfhundes wurde. Am Mittwoch, 28. Juni, beschlossen sowohl die Innenministerkonferenz der Länder als auch das Bundeskabinett harte Maßnahmen, die solche schrecklichen Vorfälle in Zukunft verhindern sollen.

"Eins ist klar: Bei allem Respekt vor der Freiheit des Einzelnen, sich Hunde zu halten, bei dieser Art von Kampfmaschinen, die Kinder auf Schulhöfen und auf Straßen gefährden, kann es keine Rücksicht geben", sagte der Kanzler. Innenminister Otto Schily erklärte, dass alle Diskussionen, ob nun die Hunde oder deren Halter die Verantwortung hätten, überflüssig seien. Kampfhunde
stellten eine "tödliche Gefahr" dar; sie müssten von den Straßen verschwinden. Generalsekretär Franz Müntefering sprach davon, das Problem existiere "an beiden Seiten der Leine", insofern sei gegen die Hunde zu entscheiden, wenn Appelle an die Halter nichts fruchteten.

Innenminister-Konferenz

Die Innenminister der Länder haben am Mittwoch ein
weitgehendes Zuchtverbot beschlossen, dass nicht nur für bestimmte Kampfhunderassen, wie Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, und Pitbull-Terrier gelten soll, sondern auch für potenziell gefährliche Rassen und Kreuzungen. Das kommt einem De-Facto-Verbot gleich.

Diese Regelungen sollen von den einzelnen Ländern unverzüglich umgesetzt werden. Außerdem forderten die Minister die Städte und Gemeinden auf, alle bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um den Leinen- und Maulkorbzwang bei gefährlichen Hunden durchzusetzen.

Bundeskabinett

Auch das Bundeskabinett hat Maßnahmen gegen Kampfhunde beschlossen. Das Landwirtschaftsministerium soll durch Änderungen im Tierschutzgesetz Zucht- und Importverbote für gefährliche Hunde regeln. Bereits in zwei Wochen will das Kabinett über diese Regelungen entscheiden.

Das Justizministerium bereitet außerdem ein Gesetz vor, das Verstöße gegen diese Zucht- und Haltungsverbote mit harten Strafen belegen soll. Bundesinnenminister Otto Schily sagte nach der Kabinettssitzung, nach seiner Ansicht dürfe man sich nicht auf eine Geldstrafe beschränken, sondern müsse
auch mit Freiheitsstrafen drohen. Die Ministerrunde habe Justizministerin Herta Däubler-Gmelin beauftragt, einen entsprechenden "Vergehenstatbestand" zu schaffen.

Länder

Noch vor den Beschlüssen von Innenminister-Konferenz und Bundeskabinett reagierten einige Bundesländer auf die jüngsten blutigen Attacken von Kampfhunden: Die SPD-geführten Regierungen in Nordrhein-Westfalen, Hamburg,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Niedersachsen beschlossen Import, Haltung und Zucht von Kampfhunden und anderen als gefährlich einzustufenden Rassen zu erschweren bzw. zu verbieten. Berlin sowie weitere Bundesländer
kündigten ähnliche Maßnahmen an. Bislang hat lediglich der Freistaat Bayern weitgehende Einschränkungen für Besitz und Zucht von Kampfhunden gesetzlich verankert.

Beispiel: Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung hat bereits am Dienstag, 27. Juni, erhebliche Einschränkungen beschlossen. In eine ähnliche Richtung geht auch ein Senatsbeschluss in Hamburg vom gleichen Tag.

In Niedersachsen wird per Gesetz die Zucht, Einfuhr und Haltung der Hunderassen Pitbull, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie der verwandten Zuchtlinien bei Androhung einer Geldbuße von bis zu 100.000 DM und Strafhaft von bis zu 6 Monaten verboten. "Für diese Rassen ist der Nachweis ihrer genetisch bedingten
Gefährlichkeit zweifelsfrei erwiesen", erklärte Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.

Für weitere bis zu 15 Hunderassen wird ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang erlassen. Die Ordnungsbehörden der Städte und Landkreise werden darüber hinaus ermächtigt, im Einzelfall diesen Leinen- und Maulkorbzwang auf weitere Rassen auszudehnen.

Die Landkreise und Städte sollen darüber hinaus das Recht erhalten, für alle auffälligen Hunde und Hundehalter eine Wesensprüfung für den Hund und einen Eignungsnachweis für den Halter zu erzwingen. Für die bereits vorhandenen Tiere der besonders gefährlichen Zuchtlinien, die in Zukunft völlig verboten werden sollen, können Besitzer bei den zuständigen Behörden ebenfalls diese beiden Prüfungen beantragen, wenn sie ihre Tiere als ungefährlich einschätzen
und sie behalten wollen.



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