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03.02.97 -- Gudrun_Beck

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz














Hallo Anja, meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen eindeutigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Reine Kettenhaltung ist verboten. Du hast also die Möglichkeit, wegen Tierquälerei Anzeige zu erstatten. Von Amts wegen müßte aus diesem Grund aber auch gegen diese Leute vorgegangen werden.

Was sind das für Menschen, die Hunde so behandeln ? Kennst Du sie ? Hast Du mal versucht, mit ihnen zu reden ? Was denken die sich nur dabei ? Was versprechen sie sich davon ?

Der Tierschutzverein müßte sich eigentlich auch für solche Fälle interessieren. Vielleicht versuchst Du, über diese Tierschützer oder andere Tierschutz-Gruppen etwas zu erreichen. In extremen Fällen kannst Du natürlich auch die Polizei auf die Tierquäler aufmerksam machen.

Grüße

Gudrun
Thema: Angepflockte Hunde


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