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30.10.00 -- Gina

RE: HVO verfassungswidrig ? / Antrag der FDP














Verfassungsbruch beenden:
Hundeverordnung sofort außer Kraft setzen

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung auf,

- die seit 6. Juli 2000 geltende Hundeverordnung sofort außer Kraft zu setzten

- zeitgleich die bis zum 6. Juli 2000 geltende Gefahrhundeverordnung wieder in Kraft zu setzen.

- dem Landtag spätestens bis zum 31. Januar 2001 den Entwurf einer Hundeverordnung vorzulegen, die Menschen wirksam vor gefährlichen Hunden schützt, ohne in verfassungswidriger Weise in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen.

Begründung:

Seit Monaten ist die derzeit geltende Hundeverordnung Anlass für massive Proteste im Land. Hunderttausende Hundehalter in Nordrhein-Westfalen sind verunsichert. Halter bestimmter Hunde werden stigmatisiert und diffamiert. Eine zunehmende Aggressivität gegenüber Hundehaltern ist unübersehbar. Die Tierheime sind überfüllt, viele am Rande des auch finanziellen Kollaps.

In einer an Deutlichkeit nicht zu überbietenden Stellungnahme hat unlängst die Datenschutz-beauftragte des Landes NRW nun auch noch die teilweise Verfassungswidrigkeit der Verordnung festgestellt

Wörtlich führt die Datenschutzbeauftragte u.a. aus:

"Sie (Anm.: die Verordnung) kann aber aufgrund ihres allgemeinen Charakters keine so intensiven Grundrechtseingriffe, wie die Einsichtnahme in Führungszeugnisse, rechtfertigen.
....
Ein Eingriff solch hoher Intensität kann aber nicht der Verordnungsgeber vornehmen,...

Darüber hinaus erscheint der Ausschluss jeglicher Alternative zur Vorlage eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit unverhältnismäßig
....
Jedenfalls ist nicht einsichtig, warum nicht auch andere +#8211; mildere +#8211; Mittel zum Nachweis der Zuverlässigkeit in Frage kommen."

Dieser verfassungswidrige Zustand muss umgehend beendet werden. Die Verordnung, die im übrigen neuerliche Beißvorfälle durch nicht indizierte Hunde nicht hat verhindern können, muss sofort außer Kraft gesetzt werden und durch die wesentlich bessere und umsetzbare Gefahrhundeverordnung ersetzt werden. Notwendige Ergänzungen der Verordnung, z.B. durch Maßnahmen, die gegen unverantwortliche Halter gerichtet sind, aber auch u.a. die Mikrochipkennzeichnung und die obligatorische Haftpflichtersicherung, müssen unter Einbeziehung externen Sachverstandes erarbeitet und dem Landtag bis spätestens zum 31. Januar 2001 dem Landtag zur Beratung vorgelegt werden, um der Bevölkerung in NRW bald möglichst den größtmöglichen Schutz vor gefährlichen Hunden zu bieten

Jürgen W. Möllemann
Dr. Stefan M. Grüll
und Fraktion
Thema: HVO verfassungswidrig ???


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