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18.09.00 -- Sabine Scharf

RE: LIZENZ ZUM TÖTEN..nachtrag














ich habe gerade mit dem zuständigen ordnungsamt telefoniert.
die bescheinigung, von der in der mail dir rede ist, ist nur eine bescheinigung, die es erlaubt diesen hund zu halten und das er beim ordnungsamt angemeldet ist. das ist alles!
keine bescheinigung, wie es zuerst aussah, daß man damit zum ta geht, um den hund einschläfern zu lassen.

also haben der ta und die besitzer ganz alleine die konsequenzen aus diesem handeln zu tragen.

einen hund einzuschläfern, für den sogar die erlaubnis zum halten vorlag, läßt das ganze in einem noch abscheulicheren licht stehn.

sabine


Thema: LIZENZ ZUM TÖTEN.........


 
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