vielleicht ist es in diesem Zusammenhang für einige ja ganz interressant, zu lesen, wie ein Expertengremium Qualzuchten definiert. Es wurde von der Bundesregierung eingesetzt um zu klären, was genau unter den laut Tierwschutzgesetz verbotenen Qualzuchten zu verstehen ist.
Das Resultat ist ein Gutachten, dass jeder beim zuständigen Bundesministerium online und kostenlos bestellen kann. Es wird dann in den nächsten Tagen mit der Post verschickt
http://www.bml.de/
Dann auf "service" klicken, dann auf "Bestellung von Informationsmaterial".