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15.08.00 -- Andreas Hahnenberger

RE: Deutsche Bahn AG, was soll das?














Hallo, Ela P.

Ich sehe selbst schlecht, und kenn mich mit der Materie etwas aus. Ich kann dir nur sagen, das Zugpersonal hatte überhaupt keine Ahnung!! Der Führhund darf nämlich ins Restaurand, in Lebensmittelgeschäften, auch ins Zugrestaurand. Hatte der Hund sein Geschirr angelegt, so war er eindeutig als Führhund gekennzeichnet und der Zutritt durft ihm nicht verwehrt bleiben. Wiese hat die Dame für sich UND den Hund gezahlt? Der Hund gillt als Begleitperson und das in JEDEM Verkehrsmittel.

Mir und Sandra ist allerdings auch schon das Gegenteil passiert, und zwar hatte man unsere Anna für einen Führhund gehalten und sie durfte kostenlos mit. Bei anderen Zugführern mussten wir zahlen, im einen Interregio durften wir von SB nach Heidelberg kostlos fahren, im aderen sollten wir BEIDE zahlen incl. den Nachlösebetrag, was wir natürlich nicht getan haben.

Manche wissen es wie gesagt nicht besser, bei anderen ist es Schikane uns oder unseren Hunden gegenüber weil manche meinen, wir hätten auch was am Kopf.
und dritte wollen einfach nur das Maul aufreißen.

Ich denke, es gehört noch vieles aufgeklärt.

Gruß

Andy und Anna.
Thema: Deutsche Bahn AG, was soll das?


 
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