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17.08.98 -- Markus_Scheller

RE für Yvonne














Hallo Yvonne,

Das mag schon sein, was du dort geschildert hast. Möglicherweise hatte die getroffene Maßnahme der Beamten (Untersagung der Weiterfahrt) ja noch einen anderen Hintergrund, z.B. der Hund sprang im Auto herum und lenkte den Fahrer vom Straßenverkehr ab. Das wäre ein vernünftiger Grund für die getroffene Maßnahme.

Sollten die Beamten jedoch ohne triftigen Grund so entschieden haben, so bestehen an der rechtmäßigkcit der getroffenen Maßnahme erhebliche Zweifel, denn es gibt kein Gesetz, welches bestimmt, daß große Hunde nur unter der erwähnten Auflage im Fahrzeug transportiert werden dürfen.

Wie dem auch sei, auch Beamte sind nur Menschen...

Gruß,

Markus
Thema: Sicherheitsgeschirr fürs Auto


 
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