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04.02.98 -- Gudrun_Beck

50 % schuldig?














Hallo Heidi,

das ist ja wirklich eine schlimme Geschichte. Ich bin zwar auch kein Jurist, aber man

wundert sich oft über Gerichtsurteile. Soweit ich aus unserem Raum Düsseldorf meine

in Erinnerung zu haben, gilt nach Raufereien unter Hunden IMMER die 50 %-Schuld

auf beiden Seiten. Daß heißt, unser Gericht interessiert sich nicht im geringsten dafür,

welcher Hund angegriffen hat. Für die Richter sind Hunde unberechenbare Tiere.

Mehr wollen sie gar nicht wissen. Es könnte also in einem Prozeß entschieden werden,

daß Ihr die Hälfte der Tierarzt- und Prozeßkosten übernehmen müßt, auch wenn Eure Hunde sich

nur verteidigt haben. (Was ist das für ein Idiot, der seine Hunde auf fremde Hunde

losgehen läßt und dann nicht einmal eingreift?)

Schon aufgrund des "Kampfhund"-Images der Rottis würde ich auf jeden Fall versuchen,

mich ohne Anwälte und Gericht mit dem Typen zu arrangieren. Auch wenn's schwer

fällt, auf so jemanden zuzugehen.

Grüße

Gudrun
Thema: Rechtslage


 
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