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29.09.99 -- Gudrun_Beck

RE: Hunde im Zoohandel














Liebe Teresa,

der Händler handelt nicht gesetzeswidrig, solange er nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Du müßtest ihm also erst einmal nachweisen, daß seine Unterbringung nicht artgerecht ist. Das kann schwierig werden.

Gruß

Gudrun
Thema: Hunde im Zoohandel


 
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