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17.10.01 -- Sören

RE: BH-Prüfung: Darf der Prüfungsleiter auch mitmachen?














Hallo Sandra,

das steht in den Durchführungsbestimmungen des betreffenden Vereines... ist aber überall so, da der PL immder die Verantwortung übernehmen muß und möglichst neutral bleiben sollte. Er darf also nicht teilnehmen, der Richter kann das auch nicht anders entscheiden, die Befugnis hat er nicht. Wenn ihr noch jemanden findet, der die Prüfungsleitung ersatzweise übernimmt, ist das kein Problem. Es muß nur in der Terminschutzbestätigung (oder etwas vergleichbarem... weiß nicht was ihr da bekommt) geändert werden und in dem Rückmeldebogen, der an den Hauptverein geht, schriftlich festgehalten werden. Wenn ihr keinen Ersatz-PL findet, dann muß entweder euer bisheriger PL auf die Prüfung verzichten oder die Prüfung muß ausfallen... denn ein PL ist genauso wichtig wie ein Richter...

Viele Grüße

Sören
Thema: BH-Prüfung: Darf der Prüfungsleiter auch mitmachen?


 
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