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01.10.01 -- Sabine Scharf

RE: Bellender Nachbarhund

 














hallo,

du könntest deine nachbarn auch einmal darauf ansprechen, daß das anbinden von hunden gesetzlich verboten ist!
es sei denn es ist eine laufleine, die ca. 2 m hoch gespannt ist und ca. 10 m lang (ich weiß nicht mehr genau, wieviel). an dem karabiner muß dann ein drehgewinde sein, damit der hund sich nicht erhängen kann.
aber eine anbindehaltung, wie man es von früher von den höfen her kannte ist verboten!

am besten ist, sie holen ihren hund nachts rein!
und wegen dem zaun überspringen, sollten sie lieber den zaun höher machen, als den hund anzubinden.

gehen sie denn mit dem hund spazieren?

viele grüße

sabine-lavinia
Thema: Bellender Nachbarhund


 
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