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01.10.01 -- klaus+schlomo

RE: Hundewiese Pflicht














nehme mal an du bist aus deutschland und da kenn ich mich mit den jagdgesetz nicht so aus (komme aus österreich). also hier ist das so geregelt: wenn keine leinenpflicht besteht düfen sich die hunde von halter bis zu 20 meter entfernen, dannach sind sie abzurufen. auf einen hund darf nur dann geschossen werden wenn er auf frischer tat bei der jagd ertappt wird und das wild auch gerissen hat, hetzten von wild zählt nicht dazu. ist zwar nett, aber wenn der hund mal tot ist ....
auch dürfen hunde im wald frei laufen, sich jedoch wieder nicht mehr als 20 meter vom weg entfernen. auch nett, auch wieder nur theorie. weder polizei noch sonst wer fühlt sich für die einhaltung der rechte und pflichten beider seiten verantwortlich. da auch ich immer wieder diese diskussionen hatte habe ich folgendes getan:
ich habe mich an den jagdvorsteher für die reviere in welchen ich spazieren gehe gewandt, war zwar würg aber was solls. dann habe ich ihm vorgeführt das mein hund, selbst wenn er ihm einen hasen vor die nase setzt und dieser lossprintet nicht jagd. dann haben wir die vereinbarung getroffen das ich in diesen und jenen gebieten meinen hund auch mal über wiesen laufen lassen kann, in jenen zur zeit nicht (dort ist mehr wild verbiss, im anderen zu wenig). bevor ich mit ihm gesprochen habe, habe ich mich mit weiteren mir bekannten hundehaltern abgesprochen und wir haben so einen akzeptablen kompromis erzielt. vergiss die einzelnen jäger, geh zum revierleiter, setzt euch zusammen und handelt gemeinsam einen kompromiss aus. per gesetz ist das in österreich zwar nicht nötig, aber wie gesagt wenn der hund mal "erlegt" ist, hilft auch das gesetz nicht mehr.
klaus
Thema: Hundewiese Pflicht


 
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