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01.09.01 -- ira

RE: Schutzhund














Hallo,
ich habe gerade mal ein wenig im Internet gesucht und folgendes gefunden:

Lt. Prüfungsordnung darf der Hund seine Beute nicht loslassen, auch nicht unter Schmerzen. Deshalb muss der
Figurant zweimal mit einem Stock
zuschlagen. Weitere Schläge müssen nur angedeutet
werden. Dieses muss natürlich auf dem Hundeplatz
geübt werden, damit es während der Prüfung sitzt.
Ob der Figurant gebissen wird, ist mir persönlich
egal. Der macht das schließlich freiwillig, im Gegensatz zum Hund.

Kein Mensch braucht einen ausgebildeten Schutzhund. Also werden dem Tier entgegen dem Tierschutzgesetz
"ohne vernünftigen Grund" Schmerzen zugefügt, während der Ausbildung und während des Turniers.

Soviel zum Tier.

Die nächste Frage ist, wozu muss ein Hund lernen zuzubeissen und die Beute totzuschütteln und wieso bekommt man einen dominanten Rüden besser in den Griff wenn er beissen und totschütteln kann?
Viele Grüsse
ira
Thema: Schutzhund


 
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