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29.08.01 -- conlupo

RE: Keine Anzeige trotz übler Tierquälerei














Naja Nicky, ganz so stimmt die Überschrift ja nicht:

[[[Die Eltern hätten ihre Kinder beauftragt, sich um die Tiere zu kümmern. was diese offensichtlich nicht getan hätten. Während ein Kind strafunmündig sei, sei der ältere Sohn damals 16 Jahre alt gewesen. Gegen ihn werde Anklage beim Jugendrichter am Amtsgericht Kusel erhoben. Die Verhandlung werde nichtöffentlich sein. ]]]

Obwohl ich Dir natürlich Recht gebe, dass gegen die Eltern zumindest wg. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ermittelt werden könnte oder so...

Es gibt so viele Idioten auf der Welt...

Gruß
Thema: Keine Anzeige trotz übler Tierquälerei


 
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