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Hessen - Eilverordnung vom 29.06.2000

Innenminister Volker Bouffier vom 29.06.2000

Eilverordnung gegen Kampfhunde soll Bevölkerung umgehend schützen
Leinen- und Maulkorbzwang / Zucht- und Handelsverbot für 16 Rassen


Wiesbaden - Hessens Innenminister Volker Bouffier beschleunigt das Vorgehen gegen Kampfhunde. "Noch nächste Woche werde ich eine Eilverordnung speziell gegen Kampfhunde erlassen, damit die Bevölkerung so schnell wie möglich wirksam vor diesen Kampfmaschinen geschützt wird", sagte Bouffier heute in Wiesbaden. Diese Eilverordnung, so Bouffier weiter, enthält im Kern vier Maßnahmen:

1. Ein sofortiges Zucht- und Handelsverbot wird für 16 Kampfhunderassen und deren Einkreuzungen erlassen.
2. Eine behördliche Erlaubnis ist notwendig, wenn jemand einen solchen Hund halten will. Diese wird nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden kann.
3. Für diejenigen, die bereits einen solchen Hund halten, ist die behördliche Erlaubnis ebenfalls notwendig. Innerhalb der nächsten drei Monate müssen sie diese Erlaubnis einholen, ansonsten wird der Hund sichergestellt.
4. Ab sofort gilt ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde.

Angesichts der einschneidende Maßnahmen, die diese Verordnung vorsieht, stellte Bouffier klar: "Die großen Gefahren, die von den Hunden für die Menschen ausgehen, machen diese Maßnahmen erforderlich."

Wie bereits angekündigt, arbeitet Innenminister Bouffier parallel dazu an einem grundlegenden Gesetz über Kampf- und gefährliche Hunde, das unmittelbar nach der Sommerpause vorgelegt wird. Bis zur Verabschiedung dieses Gesetzes gelte die neue Eilverordnung und die bisherige Regelung für gefährliche Hunde. "Damit haben wir ein Paket geschnürt, dass sowohl einen schnellen und verbesserten Schutz bringt, wie auch eine umfassende gesetzliche Regelung, an wir bereits gearbeitet haben, enthält", erläuterte der Innenminister das mehrstufige Verfahren. Erklärend fügte der Innenminister hinzu, dass die Eilverordnung und die bisherige Regelung in das neue Gesetz gegen Kampf- und gefährliche Hunde münden. Zusätzlich werde in diesem Gesetz stehen, dass Kampfhundehalter eine Pflichtversicherung abschließen müssen, damit mögliche Opfer zumindest finanziell abgesichert sind.

An seinem grundsätzlichen Ziel ließ Bouffier keinen Zweifel: "Diese Kampfmaschinen müssen generell von der Bildfläche verschwinden!"

Zufrieden zeigte sich Hessens Innenminister gleichfalls mit dem Verlauf der jüngsten Innenministerkonferenz zum Thema "Kampfhunde". "Wir sind uns darüber einig geworden, dass jedes Bundesland durchgreifende Regelungen baldmöglichst erlässt", sagte Bouffier. Zugleich werde sich der Bundesinnenminister um ein Importverbot für Kampfhunde kümmern. "Ich bin zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingen wird, den Menschen in Deutschland wirksamen Schutz gegen Kampfhunde zu bieten", so Bouffier abschließend

 

 
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