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06.04.01 -- Tanja + Yogi

RE: Trauriger Vorfall....Bericht Wiesbadener Tagblatt
















Nachrichten aus der Region


Kampfhund verletzt vierjähriges Kind
Bisswunden im Gesicht / Tier eingeschläfert


Vom 06.04.2001
lz. +#8211; Schon wieder hat ein Kampfhund in Wiesbaden Schrecken verbreitet. Schon wieder gab es eine Verletzte. Schon wieder sahen sich die Behörden gezwungen, unverzüglich zu handeln. Das Tier, ein Pitbull, wurde eingeschläfert.
Der Zwischenfall, bei dem ein vier Jahre altes Mädchen schwere Bisswunden in der rechten Gesichtshälfte erlitt, hatte sich am Mittwochabend, kurz vor 21 Uhr, in der Siedlung Sauerland ereignet.

Nicht reagiert

Nach Darstellung der Polizei hatte das Kind zusammen mit seiner Mutter, seinem Bruder und einem Kleinkind an einer Telefonzelle gestanden, als plötzlich ein 14-Jähriger mit dem Pitbull auf die Familie zugekommen sei. Aufforderungen, das Tier zu entfernen, seien mit dem Hinweis beantwortet worden, dass es sich bei dem Pitbull um einen völlig ungefährlichen Hund handele. Plötzlich habe der jedoch das Mädchen angefallen und zugebissen. Die Mutter des Kindes verständigte die Polizei.

Kein Maulkorb

Bei dem Pitbull-Rüden handelt es sich um einen beim Wiesbadener Ordnungsamt registrierten Hund, so wie dies die Gefahrenabwehr-Verordnung vorschreibt. Das Tier war von dem 14-jährigen Bruder des Hundehalters an der Leine geführt worden, als es zu dem Zwischenfall im Sauerland kam. Einen Maulkorb hatte der Pitbull zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht getragen. Im Rathaus wurde gestern bestätigt, dass der Hund im August 1999 eine Wesensprüfung nach der städtischen Gefahrenabwehr-Verordnung abgelegt hat und als ungefährlich eingestuft worden war.

Für Inge Vittoria, die zuständige Ordnungsdezernentin, ist es keine Frage, dass der Halter des Pitbull nach Inkrafttreten der Landesverordnung im August 2000 eine Erlaubnis benötigte, die er zwar beantragt, aber noch nicht erhalten habe. +#8222;Er hat bisher den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht nachgewiesen und die Sachkundeprüfung noch nicht abgelegt+#8220;, stellte die Dezernentin klar. Das Ordnungsamt habe dem Halter deshalb ein Bußgeld angedroht.

Nach gegenwäriger Rechtslage war der Halter verpflichtet, den Hund angeleint zu führen; einen Maulkorb musste er dem Tier allerdings nicht anlegen. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte die Hundeverordnung des Landes in diesem Punkt vor einem halben Jahr außer Kraft gesetzt.

Strafanzeigen

Allerdings dürfen Pitbulls nicht von Minderjährigen geführt werden. Der Hundehalter wurde deshalb bereits von der Polizei angezeigt. Außerdem hat die Mutter des Mädchens Strafanzeige gegen ihn erstattet, unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassung und Verstoß gegen die Hundeverordnung.

Einsichtiger Halter

Der Halter des Hundes hat dem Ordnungsamt der Stadt gegenüber gestern erklärt, er wolle, dass sein Hund eingeschläfert werde. +#8222;Die schmerzfreie Tötung des Pitbull wird durch einen Tierarzt vollzogen+#8220;, versicherte daraufhin Inge Vittoria.



Quelle: www.main-rheiner.de
Thema: Trauriger Vorfall in Wiesbaden


 
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