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07.02.98 -- Ilse_L

Kampfhundesteuer














hallo Gudrun, was Du in Deinem letzten Absatz schreibst, sehe ich auch so. Man sollte, bevor der Hund eine Prüfung ablegt, erst seinen Besitzer überprüfen, ob er phsychisch geeignet ist eine solche "Waffe" zu führen. Denn genau da liegt das Problem.

Von einer Kampfhundesondersteuer kann man schon deshalb nichts erwarten, da dan die Szene ganz in den Untergrund geht und somit wird alles unkontrollierter.

Eine Maulkorbpflicht sollte strenger kontrolliert werden. Ein paar ABM könnten dann so ganz nebenbei noch geschaffen werden.

Gruß

Ilse
Thema: Rechtslage


 
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