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14.04.02 -- Siggi Kuipers

Sehr geehrter Herr Meurer........














Mail von "6feet for freedom",
der Gruppe, die extreme 140 km von Aachen aus - mit Zwischenstopps
und Kundgebungen - bis zu uns nach Düsseldorf joggen.
Herr Meurer von 6feet erhielt aus dem Landtag folgende email-Antwort:

Gruß Marita



Sehr geehrter Herr Meurer,

Herr Ministerpräsident Clement dankt Ihnen für Ihre e-mail, mit der Sie Ihre
Unzufriedenheit über den Entwurf des Landeshundegesetzes zum Ausdruck gebracht
haben. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sicherlich ist es zutreffend, dass durch die Landeshundeverordnung den Haltern
bestimmter Hunde neue Pflichten auferlegt wurden. Diese Pflichten werden nunmehr
in dem Gesetzentwurf, den - wie sie vielleicht der Presse entnommen haben - die
Regierungsfraktionen in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht haben,
fortgeschrieben. Allerdings war der Gesetzgeber gefordert zu handeln, angesichts
der in der Vergangenheit bekannt gewordenen und immer wieder auftretenden
schwerwiegenden Vorfällen, bei denen Personen, insbesondere Kinder und ältere
Menschen von Hunden angegriffen, schwer verletzt oder sogar getötet wurden.

Mit dem Gesetzentwurf wird - so meine ich - ein gerechter Ausgleich zwischen den
berechtigten Interessen der Hundehalter und dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis
der Bevölkerung geschaffen. Ausgleich bedeutet dabei, dass versucht wird, die
verschiedenen und zum Teil gegenläufigen Interessen soweit wie möglich in
Einklang zu bringen. Dies setzt Entgegenkommen von allen Beteiligten voraus.

Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hat in der Öffentlichkeit zum Teil zustimmende Resonanz gefunden, zum
Teil wurden Verschärfungen gefordert, auch liegen kritische Stellungnahmen vor.
Kritik wird dabei insbesondere an den Bestimmungen zum Leinenzwang und an den
sog. Rasselisten geübt.

Ich darf darauf hinweisen, dass der Agrarausschuss des Landtags NRW aus diesem
Grund zu einer Anhörung von Sachverständigen für den 19. April 2002 eingeladen
hat. In den Fragenkatalog, zu dem die Sachverständigen Stellung nehmen sollen,
wurden auch Regelungen aufgenommen, die in der Diskussion zu dem Gesetzentwurf
immer wieder kritisiert wurden. Dem mir vorliegenden Einladungsschreiben des
Präsidenten des Landtags NRW entnehme ich, dass auch der Landestierschutzverband
NRW e.V. sowie ein Tierschutzheim Einladungen erhalten haben. Die von Ihnen
angesprochenen Belange dürften daher in der Anhörung auch zur Geltung kommen.

Die Landesregierung nimmt die vorliegenden Stellungnahmen sehr ernst und wird
sich auch mit den Ergebnissen der Sachverständigenanhörung sorgfältig
auseinandersetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung
selbstverständlich bereit ist, Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen
des Gesetzentwurfs im Lichte neuer Erkenntnisse zu unterstützen, ohne dabei das
grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfs aus dem Auge zu verlieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Harald Hemmer
Staatskanzlei NRW - Ref. I.1
tel. +49211837-1635
fax +49211837-1509



  14.4.02Sehr geehrter Herr Meurer........   Siggi Kuipers  
  16.4.02RE: 1 Rosi Spickers  
  16.4.02RE: 2 Anja mit Susi  


 
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